Keine EU-Einheit für Altenpflege

Man braucht für die Tätigkeit als Altenpfleger/in ein bestimmtes Einfühlungsvermögen, da man mit den Menschen direkt zu tun hat und nicht jeder ist den Aufgaben gewachsen die hier im Alltag auf einen warten.
Erst seit dem 1. August 2003 gibt es in Deutschland eine bundesweite Regelung zur Vereinheitlichung der Ausbildung. Hat man diese erfolgreich abgeschlossen, so ist man aber nicht europaweit ein anerkannter Altenpfleger. Es gelten weitere Richtlinien, wie sie auch Krankenpfleger, Ärzte Hebammen und weitere erst erfüllen müssen, die aber die Altenpfleger noch nicht einbeziehen, will man denn als dieser in einem anderen EU-Land tätig werden.
Aber warum gilt die Ausbildung zum Altenpfleger in Deutschland als Besonderheit, die sich außerhalb dieser 2005/36/EG Richtlinie bewegt, gibt es doch auch in anderen Ländern alte Menschen die der Pflege bedürfen? Wer als Pflegekraft dennoch im EU-Ausland arbeiten möchte, der kann sich beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe informieren.